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Total Spenden 2005-2008
CHF 326 000
Total verwendet
CHF 254 000
Kontostand (30.07.2008)
CHF 72 000
Newsletter (PDF)

2006
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2005
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Spendenkonto

Für Zahlungen in CHF:
PC-Konto 80 400 400-4
Vermerk:
"Phuket Direct Fund"
Konto-Nr.:
4436781
IBAN:
CH2308703044367814000
 

Für Zahlungen in Euro:
Deutsche Bank Frankfurt
SWIFT: DEUTDEFF
Empfänger:
bank zweiplus ag
Verwendungszweck:
"Phuket Direct Fund"
IBAN:
CH9308703044367814001
(Konto-Nr.: 4436781)
 
Bitte Hinweise unter "Spenden" beachten.

Sponsoren

AIG Private Bank Ltd.
www.aigprivatebank.com

bank zweiplus ag
www.bankzweiplus.ch

Fund-Academy
www.fund-academy.com

Haus der Kommunikation AG
www.hdk.ch

Passen & Partner
www.passen-partner.ch

Phuket Direct Fund Vereinsstatuten

I. NAME, SITZ, ZWECK

1. Name und Sitz


Unter dem Namen “Phuket Direct Fund” besteht in der Schweiz ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral. Es handelt sich um einen rein wohltätigen Verein.

Der Sitz des Phuket Direct Fund ist in Zürich.
Die Vereinsgründung war am 6. Januar 2005 in Zürich.

2. Zweck

Finanzielle Unterstützung der Menschen der Flutkatastrophe vom 26. Dezember 2004 (Tsunami-Opfer) für die Gebiete Kao Lak, Phuket, Krabi, PhangNga in Thailand durch eingehende Spenden.


II. MITGLIEDSCHAFT

3. Erwerb der Mitgliedschaft


Dem Verein Phuket Direct Fund kann jede natürliche oder juristische Person beitreten, die das Ziel des Vereins aktiv oder passiv unterstützen will.

4. Ausschluss

Der Vorstand kann Mitglieder, die mit ihrem Jahresbeitrag ein halbes Jahr im Verzug sind, vom Verein ausschliessen. Ferner hat der Vorstand das Recht, Mitglieder, die dem Ansehen des Phuket Direct Fund abträglich sind, ohne Grundangabe auszuschliessen.

Dem Ausgeschlossenen steht ein Rekursrecht an die nächste ordentliche Vereinsversammlung zu. Der Rekurs ist innert 30 Tagen nach Zustellung des Ausschlussentscheides mit eingeschriebenem Brief an die Generalversammlung zu richten.

5. Austritt

Der Austritt des Vereinsmitgliedes kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf das Ende des Kalenderjahres erfolgen.

6. Anspruch auf das Vereinsvermögen

Jeder persönliche Anspruch der Vereinsmitglieder auf das Vereinsvermögen ist ausgeschlossen.


III. MITTEL

7. Mitgliederbeitrag


Jedes Vereinsmitglied ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. Die Höhe des Beitrages wird auf CHF 20.00 pro Jahr festgesetzt.

8. Weitere Mittel

Um den Zweck zu erfüllen, ist der Verein auf Spendengelder angewiesen. Diese werden durch gezielte Aktionen gesammelt.

9. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist
ausgeschlossen.


IV. ORGANISATION

10. Organe


Die Organe des Vereins sind:
• Die Vereinsversammlung
• Der Vorstand
• Die Kontrollstelle [ANMERKUNG: VON GESETZES WEGEN NICHT ERFORDERLICH]


11. Die Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ.

Die Vereinsversammlung hat folgende Befugnisse:
- Wahl und Abberufung des Vorstands und der Kontrollstelle
- Abnahme des Jahresberichts des Vorstands
- Abänderung der Vereinsstatuten
- Entscheid über Rekurs gegen Ausschluss (s. oben Ziff. 4)
- Auflösung und Liquidation des Vereins (s. unten Ziff. 15)
- Beschluss über Gegenstände, die ihr durch Gesetz vorbehalten sind.


Das Datum der Vereinsversammlung und die Traktanden werden den Mitgliedern mindestens 14 Tage im Voraus mitgeteilt.

Die Vereinsversammlung wird vom Präsidenten geleitet; der Kassier führt das Protokoll.

Die Vereinsversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Anstelle einer Vereinsversammlung kann auch eine schriftliche Abstimmung durchgeführt werden. Zu deren Gültigkeit müssen mindestens 3/5 der Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.

12. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern: Präsident, Vizepräsident, Kassier, Protokollführer.

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.

Der Vorstand trifft sich auf Einladung des Präsidenten und entscheidet über alle ihm übertragenen Geschäfte mit der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Eine schriftliche Beschlussfassung ist zulässig.

Der Vorstand hat folgende Befugnisse:
- Führung des Vereins
- Einberufung der Vereinsversammlung
- Ausführung der Beschlüsse der Vereinsversammlung
- Entscheid über die Verwendung der Mitgliederbeiträge und Spendengelder im Rahmen des Vereinszwecks
- Erstattung des Jahresberichts an der Vereinsversammlung
- Ausschluss von Vereinsmitgliedern (s. oben Ziff. 4)
- Beschluss über Gegenstände, soweit sie nicht ausdrücklich der Vereinsversammlung vorbehalten sind (s. oben Ziff. 11)


13. Kontrollstelle [ANMERKUNG: VON GESETZES WEGEN NICHT ERFORDERLICH]

Die Kontrollstelle besteht aus einem oder mehreren Revisoren, die von der Vereinsversammlung gewählt werden. Die Kontrollstelle muss vom Vorstand unabhängig sein.

Die Amtsdauer ist zwei Jahre. Die Kontrollstelle ist wieder wählbar.

Sie prüft die Rechnung des Vereins und erstattet jährlich zuhanden der Vereinsversammlung schriftlich Bericht.

14. Befugnisse des Vorstandes

Der Vorstand hat die Befugnis, Zahlungen, die dem Vereinszweck dienen, kollektiv zu zweien zu tätigen.


V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15. Auflösung, Liquidation


Die Auflösung des Vereins kann nur von einer ausschliesslich hierfür einberufenen Vereinsversammlung beschlossen werden. Zur Beschlussbefassung bedarf es einer Stimmenmehrheit.

Der Vorstand führt die Liquidation durch und erstellt einen Bericht und die Schlussabrechnung. Ein allfälliger Aktivenüberschuss ist einem von der Vereinsversammlung festzulegenden Verein auszuhändigen, welcher den gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgt, oder ist Vereinszweck entsprechend zu verwenden.


Zürich, 6. Januar 2005


Der Präsident: Niklaus Siegrist


Die Sekretärin: Désirée Hofstetter




Anhang

a. Vorstandsmitglieder (per 6. Januar 2005):

• Niklaus Siegrist, Präsident Vorstand
• Thomas Russenberger, Vizepräsident Vorstand
• Désirée Hofstetter, Kassier (Sekretär), Protokollführerin


b. Vereinsmitglieder (per 6. Januar 2005):

• Dr. Thomas Hauser
• Romana Hauser
• Désirée Hofstetter
• Dr. Rainer Landert
• Karl Passen
• Thomas Russenberger
• Niklaus Siegrist



ERGÄNZUNG/ZUSATZ ZU VEREINSSTATUTEN VON PHUKET DIRECT FUND VOM 6. JANUAR

Durch die am 13. Mai unterzeichnete Erklärung des Vorstandes an die Finanzdirektion des Kantons Zürich werden die Vereinsstatuten des Phuket Direct Fund mit Sitz in Zürich, unterzeichnet am 6. Januar 2005, wie nachfolgend aufgeführt, ergänzt.

Diese Ergänzung bildet einen integrierenden Bestandteil der Vereinsstatuten des Phuket Direct Fund vom 6. Januar 2005:

- Ergänzung der Statuten durch Aufnahme eines Verzichts auf die Verfolgung von Erwerbs- und Selbsthilfezwecken:
„Der Verein verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke“.
Oder
„Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn“.

- Ergänzung der Statuten durch Aufnahme des Grundsatzes der Ehrenamtlichkeit des Vorstandes:
“Die Mitglieder des Vereinsvorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigungen ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.

- Ergänzung der Statuten durch Aufnahme einer Auflösungsklausel:
„Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen“.


Zürich, 17. Juni 2005


Der Präsident: Niklaus Siegrist


Die Sekretärin: Désirée Hofstetter